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Heizperiode: Ab wann müssen Sie heizen?

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Bild: © azem / Shutterstock.com

Werden die Tage wieder kürzer, die Nächte länger und sinken die Temperaturen, wird es Zeit, die Heizung aus dem “Sommerschlaf” zu holen. Doch was heißt das konkret? Wann beginnt die Heizperiode? Oder gibt es sogar eine Heizpflicht? Wir erklären, welche gesetzlichen Regelungen hier greifen und worauf Sie mit dem Beginn der Heizperiode achten sollten.

Gibt es eine gesetzliche Regelung zur Heizperiode?

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine konkrete gesetzliche Regelung zum Thema Heizsaison und wann sie startet beziehungsweise endet, nicht existiert. Dennoch hat sich ein bestimmter Zeitraum etabliert, der auch von der Rechtsprechung bestätigt wurde. Damit beginnt die Heizsaison am 01. Oktober und endet am 30. April.

Doch je nach Witterung beziehungsweise je nach Region kann von diesem zeitlichen Rahmen auch abgewichen werden. So kann unter Umständen die Heizperiode auch schon Mitte September beginnen und bis Mitte oder sogar Ende Mai gehen.

Worauf sollten Anlagenbesitzer achten?

Anlagenbesitzer, die keinen Wohnraum vermieten, können prinzipiell immer dann heizen, wenn es zu kalt ist, auch außerhalb der üblichen Heizsaison. Um Energie und damit Heizkosten zu sparen, empfiehlt es sich jedoch, die Viessmann Heizung in den Sommerbetrieb zu versetzen. Dann versorgt die Anlage das Gebäude lediglich mit Warmwasser.

Darüber kann eine moderne Viessmann Heizung über eine außentemperaturgeführte Regelung eingestellt werden. Hier spielt die Heizkurve die entschiedene Rolle. Dabei wird die Raumsolltemperatur erreicht, wenn die Heizkurve, auch als Heizkennlinie bezeichnet, optimal eingestellt und die Thermostate voll geöffnet wurden. Bis jedoch eine optimale Einstellung gefunden ist, kann es aufgrund der Trägheit des Systems durchaus mehrere Tage dauern. Sollten die Temperaturen dann so weit fallen, dass die Raumsolltemperatur unterschritten wird, setzt sich die Heizung entsprechend in Gang.

Um dies entsprechend einzustellen, können sie sich Unterstützung holen. Unsere Viessmann Fachpartner helfen Ihnen gerne weiter.

Heizen in der Übergangszeit – Ab wann sollten Sie heizen?

Die Frage, ab wann das Heizen beginnen sollte, stellt sich den meisten in der sogenannten Übergangszeit. Denn im Frühling kann es tagsüber bereits angenehm warm sein, vor allem wenn die Sonne lange scheint. Nachts sinken die Temperaturen hingegen zum Teil bis in den Frostbereich. Gleiches gilt für die Herbstmonate. Wie gezeigt, gibt es keine gesetzliche Verordnung, wann die Heizung für Mieter auf jeden Fall laufen muss. Es existieren nur Richtwerte.

Als Hausbesitzer können Sie auch in der Übergangszeit die Heizung immer dann einschalten, wenn es zu kalt ist. Durch häufiges Ein- und Ausschalten (das sogenannte Takten) kann die Effizienz der Anlage minimiert werden. Um dies zu vermeiden, achten Sie auf eine gleichmäßige Wärmeverteilung im Haus sowie auf die entsprechende Einstellung der Heizungsregelung. Das Takten bei Öl- und Gasheizungen wird unter anderem durch modulierende Brenner umgangen oder durch die individuelle Anpassung der Heizkurve (bei Anlagen mit witterungsgeführter Systemregelung).

Heizperiode – vor allem eine Frage im Mietrecht

Wenn Sie als Anlagenbesitzer hingegen Wohnraum vermieten, gewinnt das Thema der Heizperiode an Bedeutung. Denn nicht selten kommt es gerade bei dieser Frage zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Beide Parteien berufen sich dabei auf das Datum. Doch viele andere Faktoren sind zu berücksichtigen und abzuwägen. Ob ein Raum zu kalt ist, entscheidet zunächst häufig das individuelle Temperaturempfinden. Ebenfalls sind das eigene Lüftungsverhalten sowie der Sanierungszustand beziehungsweise die Dämmung des Gebäudes ausschlaggebend. Doch woran können sich Mieter und Vermieter konkret orientieren?

Diese Raumtemperatur sollte nicht unterschritten werden

Die Heizperiode richtet sich letztlich aber nicht nach einem exakten Datum. Ab wann Sie heizen sollten hängt viel mehr von der Temperatur ab. Dafür gibt es bestimmte Richtwerte, an denen Sie sich orientieren können. Während dieser Zeit sollte die Raumtemperatur zwischen 20 und 22 Grad Celsius liegen. Im Zeitraum der üblichen Heizperiode haben Mieter Anspruch auf diese Temperaturen im Wohnraum. Zwar kann die Heizung nachts auch herunter gedrosselt werden, aber 18 Grad Celsius dürfen nicht unterschritten werden.

Heizen auch außerhalb der Heizsaison

Die Heizperiode ist aber nicht in Stein gemeißelt. Denn außerhalb dieser kann es sich so abkühlen, dass die genannten Temperaturen nicht in den Räumen erreicht werden können. Deshalb muss unter Umständen die Heizung auch im Mai oder August eingeschaltet werden. Fallen die Außentemperaturen unter 16 Grad Celsius oder bleiben die Temperaturen in der Wohnung unter 18 Grad Celsius an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen, hat der Mieter Anspruch auf eine funktionierende Heizung. Doch auch dies sind nur Richtwerte. Denn hierzu gibt es ebenfalls keine gesetzlichen Vorschriften, lediglich verschiedene Gerichtsurteile. Dementsprechend gibt es auch keine pauschale Antwort auf die Frage, ab wann Sie die Miete mindern dürfen.

Rechtliche Grundlagen

Sollte sich der Vermieter nicht an die Heizperiode halten oder besser gesagt nicht seiner Pflicht nachkommen, für eine funktionierende Heizung zu sorgen, hat der Mieter unter anderem die Möglichkeit einer Mietminderung. Besteht eine Mangel an der Mietsache oder ist der Zustand nicht vertragsgemäß, können Mieter die Miete reduzieren. Der Umfang ist gesetzlich nicht festgelegt. Zur Orientierung können jedoch sogenannte Mietminderungstabellen dienen, die eine Vielzahl von Gerichtsurteilen zu unterschiedlichen Mängelbeschreibungen enthalten. Prinzipiell gilt jedoch, als ersten Schritt mit dem Vermieter in Kontakt zu treten und bei diesem den Mangel anzuzeigen.

Im Übrigen hat auch der Mieter Pflichten. So darf dieser zwar immer dann heizen, wenn es ihm beliebt. Die Wohnung sollte dadurch jedoch keinen Schaden nehmen. Heizt dieser zum Beispiel gar nicht und kommt es zu Schimmelbefall in der Wohnung, können sich daraus auch für den Mieter rechtliche Konsequenzen ergeben.