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Wärmeerzeuger bis 60 kW erhalten bei Aufschaltung über die ViCare App 5 Jahre Garantie

Fünf Jahre Garantie bei Aufschaltung über die ViCare App. Dies gilt für alle Wärmeerzeuger mit aufschaltbaren Regelungen.*

Die unentgeltliche Garantie beginnt mit der Lieferung des Wärmeerzeugers von Viessmann und endet automatisch nach fünf Jahren. Während dieser Zeit anfallende Leistungen verlängern oder erneuern die Garantiezeit nicht.

* Für eine Aufschaltung über die Vitotrol Plus App gelten die gleichen Bedingungen.

Online-Aufschaltung und Anlagen-Monitoring

Nach einer individuellen Servicefreigabe durch den Anlagenbetreiber hat der Heizungsfachbetrieb mittels ViGuide die Anlage immer im Blick.

Übersicht der aufschaltbaren Regelungen mit Vitoconnect Typ OPTO

Unterstützte Regelungen:

Die neue E3 Regelungsplattform Viessmann One Base hat die WLAN Schnittstelle bereits serienmäßig integriert. Es wird keine eigene Schnittstelle benötigt. 

Viessmann Wärmeerzeuger mit Vitotronic Regelung mit Optolink-Schnittstelle

Regelungen für Wand- oder Kompaktgeräte

  • Vitotronic 200, Typ HO1, HO1A, HO1B, HO1D, HO2B, HO2C
  • Vitotronic 200-RF, Typ HO1C, HO1E

Regelungen für bodenstehende Heizkessel

  • Vitotronic 200, Typ KO1B, KO2B, KW6, KW6A, KW6B,KW1, KW2, KW4, KW5
  • Vitotronic 300, Typ KW3

Regelungen für Wärmepumpen und Hybridgeräte

  • Vitotronic 200, Typ W01A, W01B, W01C

Regelungen für Festbrennstoffkessel

  • Vitoligno 300-C mit Ecotronic (ab Softwarestand ab 2.12)
  • Vitoligno 300-S mit Ecotronic (ab Softwarestand ab 2.04)
  • Vitoligno 300-P mit Vitotronic 300, Typ FO1
  • Vitoligno 250-S
  • Vitoligno 300-S

Voraussetzungen für die Garantie

Im Einzelfall müssen erfüllt sein:

  1. Der Wärmeerzeuger muss über die Dauer der Garantie aufgeschaltet sein. Kurzzeitige Unterbrechungen durch Reparaturmaßnahmen, Ausfall der Internetverbindung, etc. sind ausgenommen.
  2. Die Montage durch einen Heizungsfachbetrieb ist für den Erhalt der Garantieleistung zwingend vorgeschrieben.
  3. Fachgerechte Planung und Installation der Heizungsanlage unter Einhaltung gültiger Normen und Vorschriften, sowie Viessmann Montage- und Planungsanleitung. Beschaffenheit von Verbrennungsluft, Gas, Heizöl, Füll- und Ergänzungswasser, sowie die Einhaltung der Betriebsbedingungen gemäß den Vorgaben für das jeweilige Heizgerät.
  4. Inbetriebnahme durch den Viessmann Werkskundendienst und Abschluss eines Inspektions- oder Wartungsvertrages mit der Viessmann Österreich Gesellschaft m.b.H..
  5. Ausgenommen sind Verschleißteile und Hilfsmittel* sowie Störungen oder Schäden, die nachweislich durch Nichtbeachten von Montage-, Betriebs- und Serviceanleitungen sowie äußere Einflüsse (z. B. Frost und äußere Gewalteinwirkung) entstehen.

*Die Definition von Verschleißteilen und Hilfsmitteln entnehmen Sie bitte dem BDH Informationsblatt Nr. 14 „Jährliche Inspektion und Wartung von Heizungsanlagen“ vom März 2013, Anhang 1.

Grundlegendes zur Viessmann Garantie

Wir bieten neben der gesetzlichen Gewährleistung weitere Garantieleistungen. Die Garantiezeit dafür beginnt mit der Lieferung an den Heizungsfachbetrieb. Grundsätzlich gewährleisten wir mit dieser Garantie - sowohl für die Produkteigentümer als auch für die Fachbetriebe - eine einwandfreie Funktion und Qualität. Durch Garantieleistungen wird die Garantiezeit weder verlängert noch erneuert.

Ausgenommen sind Verschleißteile und Hilfsmaterialien* sowie Schäden, die nachweislich durch Nichtbeachten von Montage-, Bedienungs- und Serviceanleitungen sowie äußere Einflüsse (z. B. Frost und äußere Gewalteinwirkung) entstehen.

Maßgeblich sind die jeweiligen Bedingungen der Viessmann Wartungsvereinbarung.

* Definition von Verschleißteilen und Hilfsmaterialien entnehmen Sie bitte dem BDH Informationsblatt Nr. 14 „Jährliche Inspektion und Wartung von Heizungsanlagen“ vom Dezember 2015, Anhang 1.