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10 Jahre Garantie auf Verdichter

10  Jahre Garantie auf Verdichter bei Heizungs- und Brauchwasser-Wärmepumpen bis 117,7 kW wird unter folgenden Voraussetzungen gegeben:

  • Fachgerechte Installation der Heizungsanlage gemäß gültiger Normen und Vorschriften sowie Viessmann Montage- und Planungsanleitungen
  • Inbetriebnahme und Wartung durch den Viessmann Werkskundendienst oder einen autorisierten Viessmann-Partner
  • Abschluss eines Inspektions- oder Wartungsvertrages und lückenloser Nachweis der vorgeschriebenen Wartungen.

Diese Materialgarantie enthält ausschließlich den Ersatz des Verdichters.

Grundlegendes zur Viessmann Garantie

Wir bieten neben der gesetzlichen Gewährleistung weitere Garantieleistungen. Die Garantiezeit dafür beginnt mit der Lieferung an den Heizungsfachbetrieb. Grundsätzlich gewährleisten wir mit dieser Garantie - sowohl für die Produkteigentümer als auch für die Fachbetriebe - eine einwandfreie Funktion und Qualität. Durch Garantieleistungen wird die Garantiezeit weder verlängert noch erneuert.

Ausgenommen sind Verschleißteile und Hilfsmaterialien* sowie Schäden, die nachweislich durch Nichtbeachten von Montage-, Bedienungs- und Serviceanleitungen sowie äußere Einflüsse (z. B. Frost und äußere Gewalteinwirkung) entstehen.

Maßgeblich sind die jeweiligen Bedingungen der Viessmann Wartungsvereinbarung.

* Definition von Verschleißteilen und Hilfsmaterialien entnehmen Sie bitte dem BDH Informationsblatt Nr. 14 „Jährliche Inspektion und Wartung von Heizungsanlagen“ vom Dezember 2015, Anhang 1.

 

Die Garantie gilt für Wärmepumpen aus der Preisliste Teil 2, Viessmann Österreich ab Lieferdatum 01. April 2014: